1. AngelaSchmidtConsult (im
Folgenden ASC) verpflichtet sich, für die ihr erteiltenAufträge fachlich qualifizierte
und erfahrene Berater zur Verfügung zu stellen. Alle Mitarbeiter der ASC sind
zurVerschwiegenheit über die im
Laufe der Beratung gewonnenen Erkenntnisse über das Unternehmendes Auftraggebers
verpflichtet.2. Der Auftraggeber stellt ASC alle angeforderten Unterlagen sowie einen geeigneten Arbeitsplatz für den Berater zur Verfügung. Der Unternehmer/ Geschäftsführer sowie Mitarbeiter des Unternehmens unterstützt den Berater bei der Beantwortung aller aufgeworfenen Fragen.
3. Der umseitige Auftrag enthält alle Bedingungen und kommt mit Annahme des Auftrages durch ASC zustande. Mündliche Nebenabreden oder schriftliche Ergänzungen gelten als nicht erfolgt. Es sei denn, dass die Geschäftsleitung von ASC diese schriftlich bestätigt.
4. Beiden Parteien steht ein tägliches Kündigungsrecht zu. Im Falle der vorzeitigen Kündigung des Vertrages ist der bis dahin angefallene Honoraranspruch, mindestens jedoch ein Tagessatz und Spesenersatz zu erstatten.
5. ASC haftet nicht für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. ASC haftet nur für grob und einfach fahrlässig verursachte Schäden beim Beratenden bis zu einer Summe in Höhe von 250.000 EUR.
6. Der Erfolg der Beratung wird maßgeblich beeinflusst durch die Mitarbeit der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter des Auftraggebers. Deswegen kann ASC keine Garantie für das Ergebnis der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge übernehmen.
7. Das Tageshonorar beinhaltet acht Arbeitsstunden. Werden mehr oder weniger Stunden geleistet, sind für jede Stunde ein Achtel des Tageshonorars abzuziehen oder hinzuzufügen. An- und Abfahrt sind in der Arbeitszeit enthalten. Die Tagessätze werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt, die zwischen 800 Euro und 1.200 Euro schwanken.
8. Der Auftraggeber gestattet ASC betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens in der ASC-Datenbank zur Erstellung von Branchen-Durchschnitts-Kennzahlen zu speichern. ASC sichert zu, dass diese betrieblichen Daten vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Klienten an Dritte weitergegeben werden. ASC verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten. Der Klient kann jederzeit seine erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung widerrufen.
9. Beide Parteien verpflichten sich, keine angestellten und keine freien Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, diese anzustellen oder mit diesen direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse – auch nicht über Dritte oder für Dritte – einzugehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung zahlt die abwerbende Partei an die Vertragspartei eine Vertragsstrafe in Höhe von zehntausend EUR.
10. Gerichtsstand ist Hamburg.