Bedingt durch die in den USA im Herbst 2008 begonnene Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich durch die globalisierten Märkte längst weltweit ausgebreitet hat, hat der Bund Pakete wirksamer Investitionsmaßnahmen geschnürt, um die Finanzmarktkrise von der Realwirtschaft fernzuhalten. Das am 05 Nov. 2008 verabschiedete Konjunkturpaket I, Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung enthält u. a. folgende Maßnahmen:
Energetische Gebäudesanierung: Aufstockung der Mittel um 3 Mrd. Euro bis 2011, um energie effizientes Bauen und Sanieren zu fördern.
Erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen: ab 2009 können für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten 20 % der Handwerkerrechnungen bis zu 6 T€ steuerlich geltend gemacht werden.
Abschreibungen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen: Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in Höhe von 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die zusätzliche Nutzung von Sonderabschreibungen bis zu 20 %. Diese Maßnahme ist bis Ende 2010 befristet.
Zusätzliches KfW-Finanzierungsinstrument mit einem Volumen von 15 Mrd. EUR: für die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft soll die Kreditversorgung der Bankwirtschaft gestärkt werden.
Kfz-Steuerbefreiung für neue Pkw: es wird für Pkw mit Erstzulassung eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und die Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre. Die Kfz-Steuerbefreiung endet am 31. Dezember 2010.
Erhöhung der Gemeinschaftsaufgabe regionaler Wirtschaftsstrukturen: der Bund stellt den Ländern ein Sonderprogramm in Höhe von 200 Mio. € bis Ende 2009 zur Verfügung, um zusätzliche Investitionen in strukturschwachen Regionen anzustoßen und die regionalen Wachstumskräfte zu stärken.
Durch diese vom Bund in sehr kurzer Zeit aufgelegten und verabschiedeten Investitionsmaßnahmen werden ganz klar kleine und mittlere Unternehmen gestärkt. Bisher eingebrochene Umsatzschwankungen können kompensiert werden und die Betriebe können wieder mit mehr Liquidität versorgt werden.
Selbstverständlich gilt bei der Inanspruchnahme des Sonderprogramms der KfW-Mittelstandsbank das Hausbankprinzip, bankübliche Sicherheiten und Umsatzeinbußen müssen mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in Zusammenhang stehen.
Das Handwerk wird durch die energetische Gebäudesanierung und die erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen darüber hinaus gestärkt, und es kann wohl davon ausgegangen werden, dass Umsatzzuwächse in diesen Branchen erreicht werden können.
Leider zeichnete sich zu Beginn des Jahres 2009 ab, dass die Maßnahmen des Konjunkturpaketes I bei weitem nicht ausreichten, die deutsche Wirtschaft zu stabilisieren. Der Bund hat deshalb am 14. Jan. 2009 das zweitgrößte Konjunkturpaket II, in der Geschichte der Bundesrepublik, der sog. Pakt für Beschäftigung und Stabilität, verabschiedet. Es umfasst mehrere Maßnahmen mit einem Umfang von bis zu 50 Mrd.Euro. Allein 18 Mrd. Euro stehen für Investitionen zur Verfügung, hinzu kommen Steuererleichterungen, niedrige Sozialbeiträge sowie Hilfen für Unternehmen und Familien. Mit diesen Maßnahmen soll die Binnenkonjunktur nachhaltig gestützt werden.
Zu dem Konjunkturpaket II zählen:
A. Investitionen
B. Entlastungen
Angela Schmidt, Dez 2009